Skip to main content

Wie Unternehmen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit erfüllen können: Ein Überblick über die Richtlinien des EU-Parlaments

Entdecke, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um ihre Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig ihr Handeln anzupassen!

1. Einleitung

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (die „Richtlinie“) setzt einen neuen Standard für nachhaltiges Handeln in Europa und stellt einen wichtigen Schritt nach vorne dar, um die Erwartungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger an Unternehmen zu erfüllen.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ihr Handeln nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit auszurichten und sicherzustellen, dass sie ihre Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Gesellschaft im Blick behalten.

Die Richtlinie verbessert zudem die Transparenz des Unternehmenshandels und erleichtert so demokratische Kontrolle durch die Öffentlichkeit.

2. Unternehmenspflichten für Nachhaltigkeit

Die europäische Politik für Nachhaltigkeit und Verantwortung eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, um ihre bestehenden Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erfüllen. Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 werden neue Grundregeln für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen eingeführt.

Diese Richtlinie schafft ein Rahmenwerk, in dem Unternehmen ihre Pflichten gegenüber den Menschen, der Umwelt und den Gemeinschaften erfüllen können, mit denen sie in Verbindung stehen. Die Richtlinie verlangt, dass Unternehmen regelmäßige Prüfungen vornehmen, um die Auswirkungen ihrer Aktionen auf menschliche Rechte und Umweltfreundlichkeit zu untersuchen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen einen Plan entwickeln, der Schulungsmaßnahmen, Kontrollmechanismen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption beinhalten soll. Wenn ein Unternehmen feststellt, dass seine Handlungsweise nicht nachhaltig ist oder gegen geltendes Recht verstößt, muss es angemessene Schritte unternehmen, um dieses Problem zu beheben. Unternehmen haben auch die Pflicht, ihr Engagement für Nachhaltigkeit offenzulegen. Dies bedeutet, dass sie berichten müssen, wie sie negative Auswirkungen minimiert haben und welche Erfolge sie bei der Umsetzung nachhaltiger Praktiken erzielt haben. Außerdem sollten Unternehmensleiter regelmäßig Evaluierungsberichte über ihr Engagement für Nachhaltigkeit vorlegen.

Durch diese Richtlinie wird sowohl für große als auch für kleine Unternehmen eine Verpflichtung geschaffen, ethisch und nachhaltig zu handeln. Die Richtlinien stellen eine starke Rechtsgrundlage dar und tragen somit dazu bei, dass sich alle Unternehmensbereiche an die gleichen Prinzipien halten müssen. So kann die Etablierung nachhaltiger Praktiken in allen Bereichen des Wirtschaftslebens weiter vorangetrieben werden. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen für ökologisches Engagement sowohl national als auch international tätiger UnternehmerInnen und trägt somit wesentlich dazu bei, dass ethisch vertretbare Praktiken weltweit etabliert werden können.

3. Die Richtlinien des EU-Parlaments zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („Sorgfaltspflichtenrichtlinie“) ist eine neue Richtlinie, die das EU-Parlament verabschiedet hat, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verantwortung zur Förderung nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen. Durch die Sorgfaltspflichtenrichtlinie wird den Unternehmen ein Rahmen für gute Geschäftspraktiken und Verfahren bei ihren Aktivitäten vorgegeben, um sicherzustellen, dass sie ihr Engagement für Nachhaltigkeit erweitern und verschiedene Risiken minimieren. Die Richtlinie enthält Regeln, wonach Unternehmen verpflichtet sind, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und Gesellschaft zu identifizieren und zu verringern. Dazu gehören:

– Eine obligatorische Due Diligence-Verfahren einzuführen, mit dem Ziel, potenzielle Risiken der Menschenrechte in den Lieferketten zu identifizieren und zu adressieren;

– Verfahren zur Überprüfung regulatorischer Anforderungen an die Lieferketten sowie angemessene Maßnahmen festzulegen;

– Die Einführung angemessener Verfahren für die Berichterstattung über den Umgang mit potenziellen Risiken der Menschenrechte in Lieferketten.

Auch wenn die Richtlinie als Vorschlag noch nicht in Kraft ist, so bietet sie doch eine hervorragende Gelegenheit für Unternehmen, sicherzustellen, dass sie bereits jetzt nach ethisch korrektem Handeln streben und sich aktiv für nachhaltige Entwicklung einsetzen. Diese Richtlinien tragen dazu bei, dass Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen und nachweisen können, dass ihnen Nachhaltigkeit am Herzen liegt.

Sie können helfen, den Ruf eines Unternehmens als verantwortungsvoller Global Player zu stärken und seinen Wert im Laufe der Zeit langfristig zu steigern. Darüber hinaus schaffen diese Richtlinien den Rahmen für eine bessere Kontrolle der Lieferketten sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas.

Auf diese Weise können Unternehmen effektivere Maßnahmen ergreifen, um menschenunwürdige Arbeitsbedingungen oder andere negative Folgen ihrer Produkte oder Dienstleistungen in der globalen Wirtschaft zu vermeiden oder abzumildern. Durch die Umsetzung solcher Standards in Europa kann somit ein Schritt in Richtung Förderung der nachhaltigen Entwicklung gemacht werden.

4. Wie Finanzunternehmen diese Richtlinien erfüllen können

Bei beaufsichtigten Finanzunternehmen, die Darlehen, Kredite und andere Finanzdienstleistungen bereitstellen, sollte die „Wertschöpfungskette“ in Bezug auf die Erbringung dieser Dienstleistungen auf die Tätigkeiten der Kunden, die solche Dienstleistungen erhalten, und ihre Tochterunternehmen, deren Tätigkeiten mit dem betreffenden Vertrag verbunden sind, beschränkt sein.

Kunden, bei denen es sich um private Haushalte und natürliche Personen handelt, die nicht in beruflicher oder geschäftlicher Eigenschaft handeln, sowie kleine und mittlere Unternehmen sollten nicht als Teil der Wertschöpfungskette betrachtet werden. Die Tätigkeiten der Unternehmen oder sonstiger Rechtssubjekte, die Teil der Wertschöpfungskette jenes Kunden sind, sollten nicht darunter fallen. 

Der Finanzsektor sollte aufgrund seiner Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Wertschöpfungskette und den angebotenen Dienstleistungen, nicht als eine Branche mit hohem Schadenspotenzial gemäß dieser Richtlinie betrachtet werden, auch wenn branchenspezifische OECD-Leitfäden für ihn gelten.

Zugleich sollte sichergestellt werden, dass tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen in dieser Branche in breiterem Umfang erfasst werden, indem auch sehr große Unternehmen, die beaufsichtigte Finanzunternehmen sind, in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden, selbst wenn sie keine Rechtsform mit beschränkter Haftung haben.

Unternehmen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit

5. Fazit

Am 23. Februar 2022 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsprüfung. Der Vorschlag zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmensverhalten in den globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.

Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie werden verpflichtet sein, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, und auf die Umwelt, z. B. Verschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt.

Mit dieser Richtlinie soll insbesondere Folgendes erreicht werden:

  1. Verbesserung der Corporate-Governance-Praktiken mit dem Ziel, Risikomanagement und Verfahren zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltauswirkungen, einschließlich Risiken aus den Wertschöpfungsketten, besser in Unternehmensstrategien zu integrieren,
  2. Vermeidung einer Fragmentierung der Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten im Binnenmarkt und Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen und Interessenträger in Bezug auf das erwartete Verhalten und die Haftung,
  3. Erhöhung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen für negative Auswirkungen und Sicherstellung der Kohärenz für Unternehmen in Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen bestehender und vorgeschlagener EU-Initiativen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln,
  4. Verbesserung des Zugangs zu Abhilfemaßnahmen für diejenigen, die von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt durch unternehmerisches Verhalten betroffen sind,
  5. als horizontales Instrument, das sich auf Geschäftsprozesse konzentriert und auch für die Wertschöpfungskette gilt, wird diese Richtlinie andere geltende oder vorgeschlagene Maßnahmen ergänzen, die direkt auf bestimmte spezifische Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit oder auf bestimmte Branchen, meist innerhalb der Union, abzielen.